Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat Googles Praxis, Daten von und über Nutzer auf den eigenen Servern zu speichern, mit der Vorratsdatenspeicherung verglichen, die in dieser Form gerade vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt wurde.
"Private Datensammlungen großer Unternehmen, zum Beispiel von Google, sind schon viel genauer, umfangreicher und aussagekräftiger als das, was durch eine staatlich verordnete Speicherung erfasst wird“, so Schaar.
Und dann spitzt er noch zu: "Was Google macht, ist auch eine Art Vorratsdatenspeicherung, das kann ich nicht anders sehen." Schaar bekräftigte, amerikanische Unternehmen, die wie Google und Facebook private Daten sammeln, müssten europäischen bzw. deutschen Datenschutzbestimmungen unterliegen.
Weitere Kritik
Auch zur Vorratsdatenspeicherung äußerte sich der Datenschutzbeauftragte. Seiner Meinung nach werde es keine schnelle Neufassung der verdachtslosen Speicherung geben. "Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung haben bislang nicht nachgewiesen, dass dieses Instrument bei der Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten unverzichtbar ist."
Vor einer Woche bekräftigte Verbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung ihre kritische Haltung gegenüber Google und anderen Internet-Unternehmen, die Zugriff auf private Daten erhalten.
Aigner wörtlich: "Es ist ein Unterschied, ob ein Foto in einem privaten Album klebt oder im weltweiten Netz jederzeit und von jedem eingesehen werden kann."